Im Herbst eines jeden Jahres veröffentlicht santésuisse den Regressionsbericht (vormals Rechnungsteller-Statistik) des Vorjahres.
Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW) erbracht werden. Dies gilt für Ärztinnen und Ärzte, ambulante Spitalabteilungen und Therapeuten gleichermassen.