Im Herbst eines jeden Jahres veröffentlicht santésuisse den Regressionsbericht (vormals Rechnungsteller-Statistik) des Vorjahres.
Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit ihre persönliche Statistik entweder über den santésuisse-Webshop (hier) zu beziehen, oder sie wird ihm/ihr zugestellt, sofern für santésuisse der Verdacht der Überarztung besteht.
Nach geltender bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind die Indices der totalen Kosten für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Gemäss konstanter Praxis der santésuisse besteht demnach bei einem Regressions-Index von über 120 bis 130 Punkten grundsätzlich die Gefahr, ein santésuisse-Schreiben zu erhalten.
Wo finde ich die Indices im Regressionsbericht?
- Der Regressions-Index "Totale Kosten (direkt und veranlasst, TPW-korr.)" ist auf Seite 2, des Regressionsberichtes zu finden. In untenstehendem Beispiel weist dieser einen Wert von 70 aus und liegt somit unter der Toleranzgrenze von 130.
- Der "Anova-Index totale Kosten" wird auf Seite 3, Ziffer 4. der Rechnungssteller-Statistik genannt. Die Beispielpraxis hat im Statistikjahr 2016 einen Wert von 105 (gelb markiert) und liegt hier unter der Toleranzgrenze von 120.
- Weil sich beide Totalkosten-Indices der Beispielpraxis innerhalb der jeweiligen Toleranzgrenze befinden, sollte in der Regel keine Kontaktaufnahe durch santésuisse erfolgen.