Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Das Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie: Ein Überblick

Seit dem 1. Juli 2022 gilt in der Schweiz das neue Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie. Diese Änderung markiert einen Meilenstein für die Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in freier Praxis arbeiten nun nicht mehr im Delegationsmodell, sondern als selbständige Leistungserbringer. Voraussetzung ist, dass sie von einer Ärztin oder einem Arzt eine Anordnung für die Behandlung erhalten.

Einfacherer Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen

Der Systemwechsel hat das Ziel, den Zugang zur Psychotherapie einfacher und schneller zu gestalten. Insbesondere Personen mit psychischen Problemen profitieren davon, da die Hürden für den Zugang zu professioneller Unterstützung gesenkt werden. Die Leistungen werden direkt über die Grundversicherung (KVG) abgerechnet, sofern die Therapeutinnen und Therapeuten über die nötigen Qualifikationen und eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen.

Was bedeutet das für Therapeutinnen und Therapeuten?

Der Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell bringt wesentliche Veränderungen für die Berufsgruppe der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit sich. Sie arbeiten nun nicht mehr unter ärztlicher Aufsicht, sondern eigenverantwortlich. Dies erfordert nicht nur eine hohe fachliche Qualifikation, sondern auch die Fähigkeit, organisatorische und administrative Anforderungen zu meistern.

Um als anerkannter Leistungserbringer im Rahmen des Anordnungsmodells tätig sein zu können, benötigen Therapeutinnen und Therapeuten:

  • Eine abgeschlossene Weiterbildung in psychologischer Psychotherapie.
  • Eine Berufsausübungsbewilligung des jeweiligen Kantons.
  • Die Kooperation mit einer Ärztin oder einem Arzt, welche/r die Anordnung zur Therapie stellt.

Wichtige Vorsichtsmaßnahmen: Versicherer und rechtliche Absicherung

Mit der Einführung des Anordnungsmodells rücken psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verstärkt in den Fokus der Versicherer. Um mögliche Konflikte oder Rückfragen seitens der Krankenversicherungen zu vermeiden, wird empfohlen, sich umfassend abzusichern.

Ein zentraler Schritt ist der Beitritt zur Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA). Wir bieten Unterstützung, sollte es zu Streitigkeiten mit Versicherungen kommen. Darüber hinaus ist es ratsam, präventive Massnahmen wie eine Prophylaxe durchzuführen, um die Einhaltung gesetzlicher und versicherungstechnischer Vorgaben sicherzustellen.

Fazit

Das neue Anordnungsmodell bringt nicht nur Vorteile für Patientinnen und Patienten, sondern auch mehr Verantwortung für die Therapeutinnen und Therapeuten. Die Änderungen fördern die Autonomie der Berufsgruppe und erleichtern den Zugang zur Psychotherapie. Gleichzeitig ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich, um rechtliche und administrative Anforderungen erfolgreich zu meistern.

Kontakt

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